StellaPlant Holding AG - Stand: 16.2.2026
Investitionen in Cannabis-Pharma und nicht-kotierte Unternehmen sind mit erheblichen Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines Totalverlusts des investierten Kapitals. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine Investitionsentscheidung treffen.
1.1 Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der StellaPlant Holding AG, mit Sitz in 6052 Hergiswil (NW), Schweiz (Handelsregister: CHE-177.078.747), nachfolgend "Gesellschaft" genannt, und den Investoren.
1.2 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Investitionen in die StellaPlant Holding AG und die Nutzung der Investment-Plattform. Mit der Registrierung oder einer Investition erkennen Sie diese Bedingungen als verbindlich an.
1.3 Änderungen
Die Gesellschaft behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den registrierten Investoren per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widersprochen wird.
2.1 Investitionsarten
Die Gesellschaft bietet verschiedene Investitionspakete an (Individual, Growth, Premium). Die Details zu Mindestinvestition, Aktienanzahl und Konditionen sind auf der Investment-Plattform dargestellt.
2.2 Zeichnungsverfahren
Investitionen erfolgen durch Ausfüllen des Online-Zeichnungsformulars und Überweisung des Investitionsbetrags. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung durch die Gesellschaft zustande.
2.3 Zahlungsbedingungen
Der Investitionsbetrag ist nach Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Bei Nichtzahlung erlischt das Investitionsrecht.
2.4 Partizipationsscheine
Nach vollständiger Zahlung und Abschluss des Zeichnungsverfahrens werden die entsprechenden Partizipationsscheine zum Nennwert von je CHF 1.00 im Register eingetragen und entsprechende Zertifikate ausgestellt.
3.1 Unternehmerisches Risiko
Investitionen in Cannabis-Pharma und nicht-kotierte Unternehmen unterliegen dem vollen unternehmerischen Risiko. Ein Totalverlust des investierten Kapitals ist möglich.
3.2 Liquiditätsrisiko
Die Aktien sind nicht an einer Börse handelbar. Eine Veräußerung ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft und unter Beachtung der Vinkulierungsbestimmungen möglich.
3.3 Regulatorische Risiken
Die Entwicklung und Zulassung von Cannabis-basierten medizinischen Produkten unterliegt besonderen regulatorischen Risiken. Änderungen der Gesetzgebung können die Geschäftsentwicklung beeinträchtigen.
3.4 Marktrisiken
Der Cannabis-Pharma-Markt ist jung und volatil. Veränderungen in der Marktlage, Konkurrenz oder technologische Entwicklungen können den Unternehmenswert negativ beeinflussen.
3.5 Technologierisiken
Die Entwicklung neuer Cannabis-Pharma-Technologien ist mit hohen Risiken verbunden. Forschung und Entwicklung können fehlschlagen oder nicht die erwarteten Ergebnisse erzielen.
4.1 Partizipantenschaften
Investoren erhalten entsprechend ihrer Beteiligung Partizipationsrechte nach schweizerischem Recht, insbesondere Informations- und Dividendenrechte gemäß den Partizipationsbedingungen.
4.2 Informationspflichten
Investoren sind verpflichtet, wahre und vollständige Angaben zu machen und Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen mitzuteilen.
4.3 Compliance-Pflichten
Investoren müssen alle anwendbaren Gesetze einhalten, insbesondere bezüglich Geldwäscherei, Steuerrecht, Wertpapierrecht und Cannabis-Regulierung.
4.4 Verschwiegenheit
Alle erhaltenen Informationen über die Gesellschaft sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur für eigene Investitionsentscheidungen verwendet werden.
5.1 Schweizer Recht
Diese Investition untersteht schweizerischem Recht, insbesondere dem Obligationenrecht und dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG).
5.2 Cannabis-Regulierung
Die Gesellschaft hält alle anwendbaren Cannabis-Gesetze und -Vorschriften ein. Investoren bestätigen, dass sie sich über die relevanten Bestimmungen informiert haben.
5.3 Geldwäscherei-Bestimmungen
Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) einzuhalten und entsprechende Identitätsprüfungen durchzuführen.
5.4 Steuerliche Behandlung
Investoren sind für ihre steuerlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich. Die Gesellschaft übernimmt keine Beratung in Steuerfragen.
6.1 Anwendbares Recht
Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsverhältnisse unterliegen schweizerischem Recht.
6.2 Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hergiswil (NW), Schweiz.
6.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
6.4 Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich an:
E-Mail: Coo@stellaplant-holding.ag
StellaPlant Holding AG, 6052 Hergiswil (NW), Schweiz
© 2025 StellaPlant Holding AG - Alle Rechte vorbehalten
Stand der AGB: 16.2.2026