Allgemeine Geschäftsbedingungen

StellaPlant Holding AG - Stand: 16.2.2026

Wichtiger Risikohinweis

Investitionen in Cannabis-Pharma und nicht-kotierte Unternehmen sind mit erheblichen Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines Totalverlusts des investierten Kapitals. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie eine Investitionsentscheidung treffen.

1.1 Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der StellaPlant Holding AG, mit Sitz in 6052 Hergiswil (NW), Schweiz (Handelsregister: CHE-177.078.747), nachfolgend "Gesellschaft" genannt, und den Investoren.

1.2 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Investitionen in die StellaPlant Holding AG und die Nutzung der Investment-Plattform. Mit der Registrierung oder einer Investition erkennen Sie diese Bedingungen als verbindlich an.

1.3 Änderungen

Die Gesellschaft behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den registrierten Investoren per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widersprochen wird.

2.1 Investitionsarten

Die Gesellschaft bietet verschiedene Investitionspakete an (Individual, Growth, Premium). Die Details zu Mindestinvestition, Aktienanzahl und Konditionen sind auf der Investment-Plattform dargestellt.

2.2 Zeichnungsverfahren

Investitionen erfolgen durch Ausfüllen des Online-Zeichnungsformulars und Überweisung des Investitionsbetrags. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung durch die Gesellschaft zustande.

2.3 Zahlungsbedingungen

Der Investitionsbetrag ist nach Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Bankkonto zu überweisen. Bei Nichtzahlung erlischt das Investitionsrecht.

2.4 Partizipationsscheine

Nach vollständiger Zahlung und Abschluss des Zeichnungsverfahrens werden die entsprechenden Partizipationsscheine zum Nennwert von je CHF 1.00 im Register eingetragen und entsprechende Zertifikate ausgestellt.

3.1 Unternehmerisches Risiko

Investitionen in Cannabis-Pharma und nicht-kotierte Unternehmen unterliegen dem vollen unternehmerischen Risiko. Ein Totalverlust des investierten Kapitals ist möglich.

3.2 Liquiditätsrisiko

Die Aktien sind nicht an einer Börse handelbar. Eine Veräußerung ist nur mit Zustimmung der Gesellschaft und unter Beachtung der Vinkulierungsbestimmungen möglich.

3.3 Regulatorische Risiken

Die Entwicklung und Zulassung von Cannabis-basierten medizinischen Produkten unterliegt besonderen regulatorischen Risiken. Änderungen der Gesetzgebung können die Geschäftsentwicklung beeinträchtigen.

3.4 Marktrisiken

Der Cannabis-Pharma-Markt ist jung und volatil. Veränderungen in der Marktlage, Konkurrenz oder technologische Entwicklungen können den Unternehmenswert negativ beeinflussen.

3.5 Technologierisiken

Die Entwicklung neuer Cannabis-Pharma-Technologien ist mit hohen Risiken verbunden. Forschung und Entwicklung können fehlschlagen oder nicht die erwarteten Ergebnisse erzielen.

4.1 Partizipantenschaften

Investoren erhalten entsprechend ihrer Beteiligung Partizipationsrechte nach schweizerischem Recht, insbesondere Informations- und Dividendenrechte gemäß den Partizipationsbedingungen.

4.2 Informationspflichten

Investoren sind verpflichtet, wahre und vollständige Angaben zu machen und Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen mitzuteilen.

4.3 Compliance-Pflichten

Investoren müssen alle anwendbaren Gesetze einhalten, insbesondere bezüglich Geldwäscherei, Steuerrecht, Wertpapierrecht und Cannabis-Regulierung.

4.4 Verschwiegenheit

Alle erhaltenen Informationen über die Gesellschaft sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur für eigene Investitionsentscheidungen verwendet werden.

5.1 Schweizer Recht

Diese Investition untersteht schweizerischem Recht, insbesondere dem Obligationenrecht und dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG).

5.2 Cannabis-Regulierung

Die Gesellschaft hält alle anwendbaren Cannabis-Gesetze und -Vorschriften ein. Investoren bestätigen, dass sie sich über die relevanten Bestimmungen informiert haben.

5.3 Geldwäscherei-Bestimmungen

Die Gesellschaft ist verpflichtet, die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG) einzuhalten und entsprechende Identitätsprüfungen durchzuführen.

5.4 Steuerliche Behandlung

Investoren sind für ihre steuerlichen Verpflichtungen selbst verantwortlich. Die Gesellschaft übernimmt keine Beratung in Steuerfragen.

6.1 Anwendbares Recht

Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsverhältnisse unterliegen schweizerischem Recht.

6.2 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hergiswil (NW), Schweiz.

6.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

6.4 Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich an:
E-Mail: Coo@stellaplant-holding.ag
StellaPlant Holding AG, 6052 Hergiswil (NW), Schweiz

© 2025 StellaPlant Holding AG - Alle Rechte vorbehalten
Stand der AGB: 16.2.2026